Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einheitliche Bedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe

Die Einheitlichen Rechtsvorschriften für das Hotel- und Gaststättengewerbe (UVH) sind die Bedingungen, zu denen in den Niederlanden niedergelassene Verpflegungsbetriebe Verpflegungsdienstleistungen erbringen und Verpflegungsverträge abschließen müssen. Für alle Reservierungen des Hotel de Milliano gelten die Einheitlichen Geschäftsbedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe.

Artikel 9. Stornierungen

9.2 Stornierung der Hotelunterkunft

9.2.2. Einzelpersonen
Wenn eine Reservierung für nur eine Hotelunterkunft, mit oder ohne Frühstück, für eine oder mehrere Einzelpersonen vorgenommen wird, gilt Folgendes für die Stornierung dieser Reservierung:

Bei Stornierungen, die mehr als 1 Monat vor dem Anreisedatum erfolgen, ist der Gast nicht verpflichtet, einen Betrag an die Hotelgesellschaft zu zahlen.

  • Bei Stornierungen, die mehr als 14 Tage vor dem Anreisedatum erfolgen, ist der Gast verpflichtet, 15% des Reservierungswertes an die Hotelgesellschaft zu zahlen.
  • Bei Stornierungen, die mehr als 7 Tage vor dem Anreisedatum erfolgen, ist der Gast verpflichtet, 35% des Reservierungswertes an die Hotelgesellschaft zu zahlen.
  • Bei Stornierungen, die mehr als 3 Tage vor dem Anreisedatum erfolgen, ist der Gast verpflichtet, 60% des Buchungswertes an die Hotelgesellschaft zu zahlen.
  • Im Falle einer Stornierung mehr als 24 Stunden vor dem Antrittstermin ist der Gast verpflichtet, 85% des Reservierungswertes an die Hotelgesellschaft zu zahlen.
  • Im Falle einer Stornierung 24 Stunden oder weniger vor dem Antrittstermin ist der Gast verpflichtet, 100% des Reservierungswertes an die Hotelgesellschaft zu zahlen.

Weitere Informationen über die „Einheitlichen Bedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe“ finden Sie auf der Website von Koninklijke Horeca Nederland